Vom einstigen Gutshof zum selbständigen Dorf und heutigem Ortsteil von Sukow
Zietlitz liegt an der Kreisstraße PCH9, die Verbindungsstraße Sukow - B321 (Schwerin-Crivitz). Die Landeshauptstadt Schwerin ist in ca. 15 Minuten, die A14 in ca. 10 Minuten über diese zu erreichen. Radwege ermöglichen den Fahrradfahrern Touren in Richtung Pinnow, nach Schwerin und ins Landschaftsschutzgebietes Lewitz.
Typisch für den Ort sind die zum Teil sehr weit voneinander liegenden Gehöften über die ganze Zietlitzer Feldmark; die meisten liegen von dem alten Dorf in gerader Linie nach Pinnow hin und bis unmittelbar an Pinnow heran, vier liegen nach Sukow hin und zwei nach Peckatel hin. Die Einwohnerzahl in Zietlitz betrug zum Stichtag 01.11.2015 (nur Hauptwohnung) 78 Einwohner.
Der Bodderwech, der aus dem Zietlitzer Wald kommend in den Raben Steinfelder Wald in Richtung Schwerin führt, ist in Zietlitz eine Wegbezeichnung aus alter Vorzeit und hat eine interessante Bedeutung. Die Vorfahren berichteten, dass dieser Weg einst als ein kleiner Handelsweg mit Fuhrwerken und Schubkarren benutzt wurde, um landwirtschaftliche Produkten wie Butter, Fleisch und Eier auf kürzester Strecke in die Stadt auf den Markt zu bringen.
Am 15. Februar 1344 wird Zietlitz mit nachfolgender Urkunde zum ersten Mal erwähnt, seitdem hat dieser Ort eine wechselvolle Entwicklung genommen. Nicolaus, Graf von Schwerin, schenkt dem Ritter Raven von Barnekow das Eigentum und höchste Gericht der Dörfer Zaschendorf, "Parsow", "Muggelwitz" und Zietlitz und die Jagt im Zietlitzer Holz.
Ersterwähnungs – Urkunde des Dorfes Zietlitz
Abgedruckt im Mecklenburgischem Urkundenbuch unter Nr. 6382. Die Übersetzung erfolgte mit Unterstützung von Frau Dr. Christa Cordshagen, Schwerin aus dem mittelniederdeutschen Text. Wir, Nicolaus, von Gottes Gnaden Graf zu Schwerin. Einem jedem derer, der diese Urkunde sieht oder verlesen hört, wollen wir zu wissen geben, dass wir unserem treuen Ritter Raven von Barnekow und seinen rechten Erben um des Verdienstes an uns und insbesondere in der Zeit unserer Gefangenschaft und noch gegenwärtig auflassen und verleihen und übergeben zu vollkommenem Eigentum mit dem höchsten Gericht über Hals und Hand die Dörfer Zaschendorf, "Parsow", "Muggelwitz" und Zietlitz ganz bis an das Ende ihrer Feldmarken frei und sicher zu allen Zeiten und in Sonderheit mit dem Jagdrecht im Holz von Zietlitz, frei und sicher zu allen Zeiten ohne allen Dienst aus diesen Dörfern. So, dass diesem Raven Barnekow und seinen rechten Erben diese Dörfer gehören mit allen darauf ruhenden Rechten, wie sie uns und unseren Erben gehörten. Sie sollen – welches Standes sie sein mögen, geistlich oder weltlich – mit diesen Dörfern tun können nach eigenem Gefallen, sie auch verpfänden dürfen, insbesondere mit unserem Vorwissen. Zu besserem Zeugnis ist unser Siegel an diese Urkunde gehängt worden. Gegeben zu Brandenburg im Jahre 1344, Am Sonntage Esto michi [Febr. 15]
Anmerkung: Die Aufstriche bedeuten bei den Dörfern eine Wüstung oder Teilwüstung. Sie sind einst untergegangen oder in andere Dörfer eingegangen.
2016 - Impressionen aus Zietlitz, © K.-G. Haustein